Allgemein_custom-evbg-wm

Hilfe & FAQ

  • PIN & TAN

    PIN & TAN

    Was benötige ich, um mich zum ersten Mal in mein Konto einzuloggen?

    Für den ersten Login benötigen Sie Ihre Kontonummer und die von uns zugesandte Online PIN. Des Weiteren benötigen Sie ein aktives TAN-Verfahren. Zur Aktivierung des TAN-Verfahrens, die Private Banking SecurePlus App, wird Ihnen im Zuge der Kontoeröffnung ein QR-Code sowie eine Anleitung postalisch zugesandt.

    Welche TAN-Verfahren gibt es?

    Zur Bestätigung von Aufträgen und zur Legitimation nutzen wir die Private Banking SecurePlus App. Diese ist kostenlos im App Store und Google Play Store verfügbar.
    Mehr Informationen zum SecurePlus-Verfahren finden Sie hier.

    Sie besitzen kein kompatibles Smartphone? Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter der Nummer 0911 / 369 - 2000 oder per E-Mail an privatebanking@de.bnpparibas.com.

     

    Wie beantrage ich eine Online PIN oder ein TAN-Verfahren?

    Die Beantragung einer Online PIN oder eines TAN-Verfahrens erfolgt über unser Formular „Bestellung Zugangsdaten“. Alternativ können Sie sich telefonisch mit uns unter der Telefonnummer 0911 / 369 – 2000 in Verbindung setzen, damit wir Ihnen das Formular zukommen lassen können. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular zusammen mit einer aktuellen Kopie Ihres Ausweises per Post zu.

     

    Was mache ich, wenn ich meine persönliche Online PIN vergessen oder gesperrt habe?

    Solange Sie ein aktives TAN-Verfahren haben, rufen Sie uns bitte unter der Nummer 0911 / 369 - 2000 an. Nach erfolgreicher telefonischer Legitimation mittels Ihres TAN-Verfahrens, senden wir Ihnen eine neue Online PIN per Post zu oder entsperren Ihren Zugang.
    Alternativ können Sie neue Zugangsdaten oder die Entsperrung auch postalisch anfordern. Bitte nutzen Sie dazu diese Formulare:

     

    SecurePlus PIN online ändern: Sie können diese auch selbst online ändern. Folgen Sie dem Link in der SecurePlus App oder ändern sie Ihre PIN direkt online.

     

    Ich habe mein TAN-Verfahren gesperrt. Was kann ich tun?

    Für die Entsperrung des TAN-Verfahrens melden Sie sich bitte telefonisch unter 0911 / 369 - 2000 bei uns. Nach erfolgreicher Legitimation mittels Ihrer Online PIN, können wir Ihr TAN-Verfahren entsperren.

    Wie aktiviere ich die Private Banking SecurePlus App?

    Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Aktivierung der Private Banking SecurePlus App finden Sie hier.

     

    Wie aktiviere ich den SecurePlus Generator?

    Sollten Sie kein Smartphone besitzen, erhalten Sie von uns den SecurePlus-Generator zur Bestätigung von Aufträgen und zur Legitimation.

    Wenn Sie sich bereits in Ihr Konto und Depot einloggen können, können Sie die Aktivierung bequem online vornehmen. Bitte klicken Sie dazu nach der Anmeldung auf der Website im Menü unter "Mein Bereich > Verwaltung > Sicherheitseinstellungen" auf "SecurePlus Generator aktivieren" und folgen Sie den Anweisungen.

    Wenn Sie sich noch nicht einloggen können, füllen Sie bitte die Empfangsbestätigung aus und lassen Sie uns das Dokument postalisch oder per Fax zukommen.

    Wo bekomme ich mehr Informationen zum SecurePlus-Verfahren?

    Weitere Informationen zum SecurePlus-Verfahren erhalten Sie hier. 

  • Zahlungsverkehr

    Zahlungsverkehr

    Wo finde ich meine IBAN und den BIC?

    Sie finden die IBAN und den BIC auf Ihrem Kontoauszug sowie unter dem Menüpunkt Kontodetails in Ihrem Online-Konto-/Depotzugang.

    Wann ist das Geld bei einer SEPA-Überweisung auf dem Empfängerkonto?

    Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto findet am folgenden Bankarbeitstag nach Auftragserteilung statt. Bitte beachten Sie hierzu auch die Annahmezeiten im Zahlungsverkehr in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

    Kann ich mein Konto für bestimmte Lastschriften sperren lassen?

    Ab dem 1. Februar 2014 können Sie Ihr Konto bzgl. bestimmter Lastschriften einschränken. Neben einer kontobezogenen Komplettsperre sind weitere Optionen möglich. Über so genannte Black oder White Lists haben Sie die Möglichkeit zu definieren, wen Sie von Einzügen auf Ihrem Konto ausschließen (Black List) oder wen Sie explizit zulassen möchten (White List). Sollten Sie eine Einschränkung wünschen, bitten wir Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

    In welchen Ländern wird das SEPA-Verfahren genutzt?

    In allen Ländern der EU. Aktuell sind dies: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

    Zusätzlich in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco, in der Schweiz sowie Andorra und Vatikanstadt.

    Was ist ein Referenzkonto und welche Vorteile bietet es mir?

    Mit unserem Referenzkonto-Service haben Sie die Möglichkeit, die Online-Überweisung zu Ihrer Sicherheit auf ein oder mehrere frei wählbare Konten einzuschränken.

    Wie richte ich mehrere Referenzkonten ein?

    Referenzkonten können Sie nach dem Login im Menü unter "Mein Bereich > Konto > Referenzkonto" anlegen. Nach Eingabe der erforderlichen Daten bestätigen Sie die Anlage durch eine TAN.

  • Depot

    Depot

    Wie funktioniert ein Depotübertrag?

    Den Auftrag zum Depotübertrag können Sie online über Ihren Konto-/Depotzugang erfassen. Loggen Sie sich ein und klicken Sie unter „Mein Bereich“ bei "Depots" auf "Depotübertrag". Für eine Übertragung brauchen wir immer einen legitimierten Auftrag von Ihnen als Kunde. Bitte geben Sie eine TAN an und teilen Sie uns außerdem die vollständigen Daten des Empfängers mit. Interne Überträge nehmen wir kostenlos vor.

    Falls Sie Formulare von Fremdbanken verwenden, geben Sie für einen Wertpapierübertrag zu uns Ihre Depotnummer sowie die Bankleitzahl 760 300 80 an.
    Sollten Sie für Ihren Depotübertrag in Formularen von Fremdbanken die Kassenvereinsnummer (DAKV Nummer) benötigen, lautet diese 2126.

    Das abgebende Kreditinstitut darf Ihnen für den Depotübertrag gemäß einem Urteil des BGH keine eigenen Gebühren in Rechnung stellen. Die Entscheidung des BGH ist nur für in Deutschland ansässige Institute bindend. Fremde Gebühren, die uns von Dritten für die Einbuchung der Wertpapiere belastet werden (z. B. beim Auftraggeber nicht via Clearstream verwahrte oder im Ausland gelagerte Titel), stellen wir bei der Depotbuchung in Rechnung. Wir berechnen für den Übertrag grundsätzlich keine eigenen Gebühren.

    Welche Informationen erhalte ich in der Depotauswertung?

    Die Depotauswertung zeigt Ihnen für den ausgewählten Zeitraum Informationen zu Ihren historischen Geschäften an.

    • Der realisierte und nicht realisierte Ertrag Ihres Depots wird im Überblick unter „Gewinn- und Verlust“ sowie auf der Detailseite „Gewinn und Verlust im Detail“ ausgewertet. Dieser beinhaltet sowohl die Wertentwicklung (Kursgewinne und -verluste) als auch Ausschüttungen aus Wertpapieren.
    • Die Vermögensentwicklung basiert auf dem Wertpapierdepot und dem Saldo des zugeordneten Verrechnungs- bzw. Fremdwährungskontos. Diese finden Sie auf der Überblicksseite.
    • Die Grafik „Depotzusammensetzung“ zeigt die aktuelle Zusammensetzung des Depots nach
      Wertpapiergattungen.
    • Mit der „Ausschüttung Wertpapiere“ werden die Top 4 Wertpapiere mit den höchsten
      Ausschüttungen im Auswertungszeitraum angezeigt. Berücksichtigt sind Dividenden sowie
      Ausschüttungen aus Fonds und Zertifikaten.
    • Die Wertpapiergeschäfte, die durch einen Verkauf abgeschlossen wurden, sind Ihre abgeschlossenen Geschäfte. Sie werden für Sie in der Trade Statistik und auf der Detailseite „Abgeschlossene Geschäfte“ ausgewertet.

    Wann werden die Daten meines Depots aktualisiert?

    Egal ob Sie Ihre Wertpapiere ein- oder ausbuchen, kaufen oder verkaufen – wir aktualisieren Ihren Depotbestand fortlaufend und so schnell wie möglich. Außerdem spielen wir die neuen Kurse einmal täglich nach Börsenschluss ein.

    Kann ich meine Risikoeinstufung ändern?

    Ja, unter "Mein Bereich - Verwaltung - persönliche Einstellungen - Risikoklassen". Für den Handel mit Optionsscheinen und Zertifikaten benötigen Sie mindestens die Risikoklasse 3 und darüber hinaus die entsprechende Zulassung.

    Kann ich eine Fondsorder streichen?

    Der Streichungsauftrag von Fondsorders, welche über den Handelsplatz "Fondsgesellschaft" erteilt worden sind, unterliegt bestimmten Einschränkungen.

    In der Regel sind Streichungen möglich, bis zu einer halben Stunde vor Annahmezeit der Fondsgesellschaft. Diese ist im Fondsprospekt ersichtlich.

    Einzelfälle können von dieser Regelung abweichen. Gerne können Sie sich über die einzelne Streichungsbedingungen bei Ihrem Berater informieren.

  • Steuern

    Steuern

    Wann erhalte ich meine Jahressteuerbescheinigung?

    Alle Kunden werden die Jahressteuerbescheinigung voraussichtlich bis Ende April zur Verfügung haben. Bitte beachten Sie, dass diese aber nur erstellt wird, wenn Erträge/Gewinne oder Verluste angefallen sind und Sie steuerlich in Deutschland veranlagt sind.

    Was ist ein Freistellungsauftrag und wie stelle ich diesen?

    Der Sparerfreibetrag (750 Euro) und der Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro) wurden zum 01.01.2009 zum so genannten Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete und kann mit dem Formular "Freistellungsauftrag" online unter Mein Bereich / Steuern und Formulare / Freistellung erteilt, geändert und gelöscht werden. Um den Abzug von Kapitalertragsteuer zu vermeiden, können Kapitalanleger, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in Deutschland gebietsansässig sind, ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungsauftrag gilt ab 2009 für sämtliche in- und ausländischen Kapitalerträge, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Anders als bisher umfasst der Freistellungsauftrag damit auch ausländische Dividenden, Stillhalterprämien (Optionsprämien aus dem Verkauf einer Kaufoption oder Verkaufsoption, sog. Shortpositionen), Gewinne aus Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen, z.B. aus Aktien, Zertifikaten oder niedrigverzinslichen Wertpapieren und Gewinne aus Termin- und Optionsgeschäften.

    Was sind Verlustverrechnungstöpfe?

    Bis 2008 war der Steuerabzug lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld, bei der auch die Kapitalerträge dem individuellen Steuersatz unterworfen wurden. Seit 2009 hat der Steuerabzug durch die Bank für Privatanleger abgeltende Wirkung. Das bedeutet, dass in der Regel keine Verpflichtung zur Angabe der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung mehr besteht (§ 43 Abs. 5 EStG).

    Zur Ermittlung der tatsächlichen Höhe der Kapitalerträge müssen sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen berücksichtigt werden. Dies geschieht technisch durch Führung von so genannten Verlustverrechnungstöpfen.

    In den Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Verluste aus dem Verkauf von Aktien eingestellt. Bei einem anschließenden Aktiengewinn wird bis zur Höhe dieses Verlustes keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Verrechnung erfolgt ausschließlich beim Verkauf von Aktien, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden.

    Der allgemeine Verlustverrechnungstopf dient zur Verrechnung von Aufwendungen, die keine Aktienverluste sind, z.B. gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne, Verluste bei Verkauf oder Einlösung von anderen Wertpapieren Aufwendungen im Zusammenhang mit Termingeschäften etc. Bei anschließenden Erträgen wird bis zum Ausgleich des Guthabens im allgemeinen Verlustverrechnungstopf keine Kapitalertragsteuer erhoben.

    Im Quellensteuertopf wird ein Guthaben eingestellt, wenn ein ausländischer Kapitalertrag mit Quellensteuer durch einen Freistellungsauftrag freigestellt wird. Dabei wird nur der nicht rückforderbare Anteil der ausländischen Quellensteuer (z.B. 15 % der 35 %igen Quellensteuer in der Schweiz) berücksichtigt. Ist bei Ertragszahlung kein Freistellungsauftrag vorhanden, wird die ausländische Quellensteuer direkt auf den Ertrag angerechnet und wirkt sich somit sofort steuermindernd aus.

    Die Verrechnung von Verlusten erfolgt immer vorrangig vor der Anrechnung auf den erteilten Freistellungsauftrag.

    Was bedeutet die Investmentsteuerreform für mich als Anleger?

    Alle Fondsbestände zum 31.12.2017 gelten als fiktiv veräußert und mit Stichtag 01.01.2018 als neu angeschafft.

    Fiktiv deshalb, weil kein tatsächlicher Verkauf erfolgt ist. Die bis zum 31.12.2017 steuerlich relevanten Daten werden erst beim tatsächlichen Verkauf berücksichtigt.

    Im Rahmen der fiktiven Veräußerung haben alle Fondsbestände neue Einstandskurse erhalten. Diese wurden von den Fondsgesellschaften zum 31.12.2017 ermittelt. Die bis dahin aufgelaufenen Gewinne/Verluste werden im Hintergrund vermerkt, so dass beim tatsächlichen Verkauf die korrekte Besteuerungsgrundlage vorliegt.

    Die Wertentwicklung Ihrer Fondsbestände zum 31.12.2017 können Sie in Ihrem OnlineArchiv abrufen. Dort finden Sie einen entsprechenden Beleg, datiert auf den 14.05.2018.

    Was sind die wichtigsten Änderungen des Investmentsteuergesetzes?
    • Fondsgesellschaften müssen für Fonds ab 2018 -Körperschaftssteuer in Höhe von 15 % auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen
    • Wegfall des Bestandsschutzes für Altanteile (Erwerb vor 2009)
    • Einführung eines Freibetrages für Altanteile von 100.000 Euro über die Steuererklärung (Veranlagung)
    • Einführung einer Teilfreistellung und der Vorabpauschale

    Die Vorabpauschale - das sollten Anleger wissen

    Die Vorabpauschale ist Teil der gesetzlichen Neuregelungen der Investmentsteuerreform. Seit Anfang 2019 werden künftige Wertsteigerungen von Fonds erstmals vorab besteuert. Für wen gilt die Vorabpauschale? 

    Diese Vorabbesteuerung gilt für Fonds, die ihre Erträge voll oder zum großen Teil thesaurieren. Das bedeutet: Fonds, deren Erträge nicht an die Anleger ausgeschüttet werden, sondern die Erträge weiter in Fonds investieren, werden vorab besteuert. Früher lief die Besteuerung von thesaurierenden Fonds anders: Die Erträge blieben zunächst steuerfrei und wurden erst dann besteuert, wenn der Anleger die Fondsanteile verkaufte. Insbesondere ETF-Fonds, die mit der Zusammensetzung ihres Fondsvermögens einen bekannten Index wie zum Beispiel den DAX oder den NIKKEI nachbilden, thesaurieren ihre Gewinne bislang. Als Konsequenz der neuen Vorabbesteuerung haben einige Anbieter ihre Fonds umgestellt, sodass sie jetzt jährliche Ausschüttungen an ihre Anteilseigner erbringen. Der Gesetzgeber hat die Vorabpauschale eingeführt, um sicherzustellen, dass auch Investoren, die Anteile an thesaurierenden Fonds halten, Jahr für Jahr einen Mindestbetrag versteuern.

    Hinweis: Die Vorabpauschale kommt bei Fondsanteilen, die Sie im Rahmen von Riester- oder Rürup-Verträgen ansparen, nicht zum Tragen. Hier bleibt es bei der bisherigen Regelung, die eine Besteuerung erst nach dem Verkauf der Anteile vorsieht.

    Die Ermittlung der Höhe der Vorabsteuerpauschale

    Die Depot-Bank muss die Berechnung dieser Pauschale vornehmen. Für diesen Zweck stellt sie zunächst fest, wie hoch der Basisertrag des Fonds ausfällt. Ein Berechnungsschema finden Sie hier. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden die bis zum Veräußerungszeitpunkt an das Finanzamt abgeführten Vorabpauschalen von der Steuer auf den Veräußerungsgewinn bei einem späteren Verkauf wieder abgezogen.

    Mehr Informationen lesen Sie hier.

  • Sonstiges

    Sonstiges

    Sind meine Einlagen bei BNP Paribas Wealth Management – Private Banking sicher?

    BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland gehört wie alle deutschen Banken dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an, der dem Schutz der Anleger dient. Aufgabe des Einlagensicherungsfonds ist die Hilfeleistung bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten privater Kreditinstitute. Bei Insolvenz der Bank haftet der Einlagensicherungsfonds für die Einlagen (= Guthaben) pro Gläubiger, also nicht pro Konto, mit 20% des haftenden Dotationskapitals (das ist das Kapital, mit dem eine ausländische Bank die deutsche Niederlassung als Eigenkapital ausstattet) der jeweiligen Bank.

    Die Sicherheit aller Einlagen unserer Kunden ist uns extrem wichtig. Sie besteht aus zwei sich ergänzenden Komponenten: Zum einen der EU-weit geregelten gesetzlichen Absicherung in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde.

    BNP Paribas Wealth Management – Private Banking ist im Rahmen der Mitgliedschaft der BNP Paribas S.A. im französischen "Fonds de Garantie des Dépôts abgesichert.

    Darüber hinaus ist BNP Paribas Wealth Management – Private Banking über die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. Aktuell beträgt die Sicherungsgrenze über den Einlagensicherungsfonds 120 Millionen Euro pro Kunde.

    Wertpapierdepots des Kunden fallen nicht in den Regelungsbereich des Einlagensicherungsfonds. Da die Kunden Eigentümer der Wertpapiere sind und BNP Paribas Wealth Management – Private Banking diese lediglich verwahrt, werden die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz an die Kunden herausgegeben.