Zum einen benötigen Sie das Wertpapierdepot zum Anlegen eines Sparplans oder zum Ordern.
Zum anderen sind wir fest davon überzeugt, dass eine breite Streuung bei Geldanlagen wichtig ist. Neben Tagesgeld können Wertpapieranlagen sinnvoll sein.
Noch ein wichtiger Hinweis: Die Depotführung ist kostenlos.
0,95 Euro Handelsplatzkosten pro Order (zzgl. marktüblicher Spreads) für alle Wertpapiere*
*Ausgenommen:
Der Kauf von Aktions-ETFs unserer StarPartner für 3,95 Euro & Einschreibegebühren für Namensaktie
Natürliche und juristische Personen, die in den letzten 6 Monaten keine Konten und/oder Depots bei BNP Paribas Wealth Management - Private Banking geführt haben.
Das Angebot gilt nicht für Minderjährige sowie Kunden, deren Konten/Depots bei der Consorsbank betreut werden.
Rechtliche Hinweise:
Die Vorteile dieser Aktion können nicht mit den Vorteilen weiterer Aktionsangebote von BNP Paribas Wealth Management - Private Banking kombiniert werden. Ein nachträglicher Wechsel zu anderen Angeboten von BNP Paribas Wealth Management - Private Banking ist nicht möglich. BNP Paribas Wealth Management - Private Banking behält sich das Recht vor, diese Aktion jederzeit zu beenden und bei Nichterfüllung der Bedingungen oder Missbrauch in jeglicher Form, die Aktionskonditionen zu beenden bzw. zurückzufordern. Bei Handel über andere Handelsplätze sowie nach Ablauf des Aktionszeitraumes gelten die Gebühren laut unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Steuerlicher Hinweis:
Prämien sind einkommensteuerpflichtig. Geldprämien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren gezahlt werden, führen zu einer Reduzierung der Anschaffungskosten. Die steuerrechtliche Grundlage dazu ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.01.2019 (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Randziffer 129b). BNP Paribas Wealth Management - Private Banking leistet keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater. Für den Fall, dass eine steuerliche Korrektur im Zusammenhang mit dieser Aktion aufgrund Konto-/Depotlöschung gesetzlich nicht mehr erlaubt ist, sind wir verpflichtet, diese steuerpflichtigen Erträge an unser Betriebsstättenfinanzamt zu melden.
Eine hohe Inflationsrate kann den Wert zukünftiger Erträge oder Rückzahlungsbeträge in Bezug auf das Produkt verringern.