Einlagensicherung

Ihre Absicherung bei BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
Sie besteht aus zwei sich ergänzenden Komponenten:
  • Es gibt einen gesetzlichen Schutz bis zu einer Höhe von 100.000€.
  • Zusätzlich ist BNP Paribas Wealth Management - Private Banking Mitglied der Deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).
Der "Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution"
BNP Paribas Wealth Management -Private Banking ist im Rahmen der Mitgliedschaft der BNP Paribas S.A. als europaweit tätige Bank mit Hauptsitz in Frankreich bis zu einer Höhe von 100.000 Euro im französischen "Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR)" abgesichert.
Der deutsche Einlagensicherungsfonds
Darüber hinaus ist die Marke BNP Paribas Wealth Management - Private Banking als Teil der deutschen Niederlassung der BNP Paribas S.A. freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB).
Übrigens: Auf der Seite des Einlagensicherungsfonds können Kund:innen die konkrete Sicherungsgrenze ihrer Bank selbst abfragen. Wählen Sie dazu bitte die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland aus. 
Der Schutz Ihrer Wertpapiere
Der Einlagensicherungsfonds schützt keine Wertpapiere, da diese im Eigentum des Kunden bleiben und lediglich von der Bank verwahrt werden. Die Wertpapiere in Ihrem Depot werden von den Banken nur verwaltet und bleiben somit Ihr Eigentum. Sie können Ihre Werte also jederzeit verkaufen oder auf ein anderes Depot übertragen. Das gilt auch für den Fall einer Insolvenz.
Wie werden Gemeinschaftskonten behandelt?
Gemeinschaftskonten sind über die Einlagensicherung abgesichert: Jeder Kontoinhaber bzw. Kontoinhaberin hat einen separaten Anspruch auf Entschädigung.
Wie werden Geschäftskunden behandelt?
Auch im Umgang mit Geschäftskunden gibt es keinen Unterschied zwischen dem FGDR und dem deutschen Einlagensicherungsfonds.
Einzelunternehmer sind häufig neben ihrem privaten Konto Inhaber eines Geschäftskontos. Konten von BGB-Gesellschaften (GbR) sind nicht Konten der Gesellschafter, sondern als Konto der Gesellschaft zu betrachten. Die BGB-Gesellschaft hat insoweit einen eigenen Entschädigungsanspruch. Dieser beschränkt sich allerdings auf die Gesellschaft. Die einzelnen Gesellschafter haben hierbei – anders als bei Gemeinschaftskonten – keinen eigenen Anspruch.
Wie verläuft das Kompensationsverfahren?
Das Kompensationsverfahren des FGDR
Sie als Bankkunde müssen im Falle einer Insolvenz Ihrer Bank nichts unternehmen, außer ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.
Der FGDR wird von der Insolvenz der Bank in Kenntnis gesetzt und ist für die Zahlung der Entschädigung verantwortlich. Sie erhalten daher vom FGDR ein Entschädigungsschreiben mit einem Eingangsvermerk. Die Erstattung Ihrer Einlage erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen.
Das Kompensationsverfahren des deutschen Einlagensicherungsfonds
Auch der deutsche Einlagensicherungsfonds nimmt im Entschädigungsfall seine Tätigkeit auf und beginnt damit, die Einleger zu entschädigen. Sie als Bankkunde werden unverzüglich angeschrieben und über den Entschädigungsfall sowie die weitere Vorgehensweise informiert.