3% p. a. auf Tagesgeld

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Ja, ich habe bereits ein Tagesgeldkonto.

 

1. Schritt: Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie Ihren Relationship Manager direkt, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie in einem unserer acht BNP Paribas Houses an.
 

2. Schritt: Betrag vereinbaren

Legen Sie den Betrag fest, den Sie auf Ihr Tagesgeldkonto überweisen wollen. Für diesen hinterlegt Ihr Relationship Manager dann den Zins von 3% p.a. 
 

3. Schritt: Überweisen & loslegen.

Der Tagesgeld-Zins gilt für 3 Monate ab dem Datum, das mit dem Relationship Manager festgelegt wurde.

Nein, ich habe noch kein Tagesgeldkonto.

 

1. Schritt: Kontakt aufnehmen

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2. Schritt: Tagesgeldkonto eröffnen

Eröffnen Sie Ihr Tagesgeldkonto bequem telefonisch.
 

3. Schritt: Einloggen & loslegen.

Der Tagesgeld-Zins gilt drei Monate ab Kontoeröffnung.

 
 

Rechtliche Hinweise:

Die Vorteile dieser Aktion können nicht mit den Vorteilen weiterer Aktionsangebote von BNP Paribas Wealth Management - Private Banking kombiniert werden. Ein nachträglicher Wechsel zu anderen Angeboten von BNP Paribas Wealth Management - Private Banking ist nicht möglich. BNP Paribas Wealth Management - Private Banking behält sich das Recht vor, diese Aktion jederzeit zu beenden und bei Nichterfüllung der Bedingungen oder Missbrauch in jeglicher Form, die Aktionskonditionen zu beenden bzw. zurückzufordern. Bei Handel über andere Handelsplätze sowie nach Ablauf des Aktionszeitraumes gelten die Gebühren laut unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.


Steuerlicher Hinweis:

Prämien sind einkommensteuerpflichtig. Geldprämien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren gezahlt werden, führen zu einer Reduzierung der Anschaffungskosten. Die steuerrechtliche Grundlage dazu ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.01.2019 (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Randziffer 129b). BNP Paribas Wealth Management - Private Banking leistet keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater. Für den Fall, dass eine steuerliche Korrektur im Zusammenhang mit dieser Aktion aufgrund Konto-/Depotlöschung gesetzlich nicht mehr erlaubt ist, sind wir verpflichtet, diese steuerpflichtigen Erträge an unser Betriebsstättenfinanzamt zu melden.

Eine hohe Inflationsrate kann den Wert zukünftiger Erträge oder Rückzahlungsbeträge in Bezug auf das Produkt verringern.